Institutionelles Schutzkonzept

Vorwort / Einleitung

„Hinschauen statt Wegsehen“ – wird mehr und mehr zum Leitwort für viele gesamtgesellschaftliche Bereiche, da die Versuchung zur Gleichgültigkeit mit schlimmen Folgen in unserer Zeit durch viele Faktoren begünstigt ist.

Auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz ist zu lesen:

„Augen auf – hinsehen & schützen. Leitprinzipien für die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, jugendlichen und erwachsenen Schutz­befohlenen in der katholischen Kirche in Deutschland“. (März 2018)

Die Entwicklung der Präventionskonzepte, die ab dem Jahr 2010 erstmalig um­gesetzt wurden, beruht auf einer engen Zusammenarbeit mit erfahrenen Kooperationspartnerinnen und -partnern. Die Beratungsergebnisse sind gespeist aus Felderfahrungen und wissenschaftlicher Begleitforschung.

Es haben sich dabei Leitprinzipien kirchlicher Präventionsarbeit herausgeprägt, die zu einem erweiterten Ansatz unseres Verständnisses von Präventionsarbeit geführt haben.

Die institutionelle Prävention stellt dabei ein Querschnittsthema dar, das sich wie ein roter Faden durch die unterschiedlichen Schlüsselprozesse der katholischen Kirche zieht. Somit soll der größtmögliche Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen gewährleistet werden.

Die Broschüre ist als pdf-Datei verfügbar zum Download unter:

www.praevention-kirche.de/praevention-in-den-bistu....

In diesen Auftrag fügt sich das Institutionelle Schutzkonzept der Katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und Martinus Ahaus ein. Es nimmt alle Schutz­befohlenen (Kinder, Jugendliche, schutzbedürftige Erwachsene) und alle Haupt- und Ehrenamtlichen in den Blick, die sich im Rahmen kirchlicher Tätigkeit in der Liturgie, in den Kindertagesstätten, in der Jugendarbeit, der Katechese, in den Kinder- und Jugendchören und darüber hinaus im Alltag der Kirchengemeinde begegnen.

Ziel ist die Fürsorge und der Schutz jedes Einzelnen an Leib und Seele, ins­besondere wird an dieser Stelle der Schutz vor sexualisierter Gewalt thematisiert.

Die Verschriftlichung der in der Inhaltsangabe angegebenen Punkte dient der Wachhaltung dieses Themas an den unterschiedlichen Orten und zu unter­schiedlichen Zeiten in der Kirchengemeinde.

Sie dient den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen z. B. durch den Verhaltenskodex oder die Aufzeichnung der Beschwerdewege und Beratungs­stellen als Handlungssicherheit.

Darüber hinaus schafft Transparenz in der kirchlichen Arbeit das notwendige Vertrauen.

Die lebendige Auseinandersetzung mit diesem Thema zu gegebenen Anlässen, wie z. B. bei Einstellungen neuer Mitarbeiter*innen, Gewinnung von Ehren­amtlichen, Unternehmungen mit Jugendlichen im Rahmen der Kinder- und Jugend­arbeit, Zusammenkünfte in der Erstkommunion- und Firmkatechese (und Weiteres mehr) ist notwendig.

Das institutionelle Schutzkonzept soll dazu beitragen, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern. Je mehr Menschen für das Thema „sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert sind, desto eher gelingt es, Kinder und Jugendliche, sowie schutzbefohlene Erwachsene davor zu schützen.

Das Konzept dient als Grundlage ständiger Evaluation.

In der Projektgruppe haben von September 2019 bis Februar 2020

folgende Personen/Gruppierungen mitgearbeitet:

· Pfarrer Michael Berning als leitender Pfarrer

· Pater Varghese Payyapilli als Pastor

· Michael Feßen-Fallsehr als Vorsitzender des Pfarreirates

· Sr. Martina Küting als Pastoralreferentin und Moderatorin der Projektgruppe

· Lena-Maria Lücken unterstützte die Arbeit seitens des Bistums Münster

Vertreter*innen des/der

· Jugendwerks Ahaus

· Messdiener*innen Wüllen

· Messdiener*innen Wessum

· Kolpingjugend Wessum

· Kolpingfamilie Wüllen

· Sternsinger*innen Wüllen

Zu Beginn der Erarbeitung nahmen Erzieherinnen und Leiterinnen der Kindergärten teil.

Zurzeit erarbeiten die Kindergärten eigene Schutzkonzepte, die jederzeit über die Leiterinnen der Einrichtungen einsehbar sind.

Allen, die durch ihre Mitarbeit dazu beitragen, dass die Haltung der Achtsamkeit eingeübt wird, gilt ein Herzliches DANKESCHÖN!

Das Institutionelle Schutzkonzept wird vom Pfarreirat und vom Kirchenvorstand beschlossen.

Es findet seinen Platz auf der Homepage der Kirchengemeinde:
St-Andreas-Martinus.de

Das ISK ist digital im Pfarrbüro hinterlegt.

Institutionelles Schutzkonzept

Kath. Kirchengemeinde St. Andreas und Martinus

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