Öffentliche Gottesdienste sind ab 1. Mai unter Auflagen wieder möglich

Gottesdienste können im NRW-Teil des Bistums Münster ab dem 1. Mai wieder mit der Öffentlichkeit stattfinden. Darüber hat Generalvikar Winterkamp am 23. April informiert. Zuvor hatte das Land NRW die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür kommuniziert. So soll die Anzahl der Teilnehmenden der Größe des Kirchraumes angepasst werden und der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen einzelnen Personen gilt weiterhin.

https://www.bistum-muenster.de/corona/corona_update_vom_23042020_oeffentliche_gottesdienste_sind_ab_1_mai_unter_auflagen_wieder_moeglich

Rahmenbedingungen

für Gottesdienste in Zeiten der Corona Pandemie

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